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 Jugendfeuerwehren sammeln Weihnachtsbäume ein
04.01.2024   Am Samstag, dem 13. Januar 2024, ist es wieder so weit:
Die Jugendfeuerwehren der Stadt Hildesheim sammeln die ausgedienten Tannenbäume ein. Die Bäume werden von den jungen Helferinnen und Helfern eingesammelt und zum Kompostwerk transportiert, wo sie dann umweltfreundlich entsorgt werden. Bei dieser Aktion sammeln die Jugendlichen Spenden für ihre Jugendfeuerwehren. Der Erlös kommt ohne Abzüge den Jugendlichen für ihre unterschiedlichsten Aktivitäten zugute.

Einwohner der Innenstadt von Hildesheim, der Marienburger Höhe sowie Seitenstraßen und dem Ostend können sich vom 08. bis 12. Januar 2024 zwischen 13 und 18 Uhr unter der Telefonnummer 9288562 informieren, wo die nächste Baum-Annahmestelle zu finden ist. Der Baum kann dann am Sammlungstag in der Zeit von 8 bis 14 Uhr an einem der Sammelplätze abgegeben werden. Eine Übersicht gibt es auch hier www.stm2.de.

Bewohner der Stadtteile Moritzberg, Godehardikamp, Bockfeld, Kalenberger Graben und Michaelisviertel können ihren Baum online unter www.feuerwehr-moritzberg.de anmelden oder ihn am Sammlungstag in der Zeit von 9 bis 14 Uhr ohne Anmeldung zur Sammelstelle in der Mittelallee bringen. Weitere Infos können Sie der Hauswurfsendung entnehmen.

Die Mitbürger in Ochtersum erhalten eine Hauswurfsendung, auf der die Abwicklung der Abholung an der Haustür erklärt ist. Alternativ kann jeder Ochtersumer seinen Baum ohne Anmeldung am Tag der Sammlung zwischen 8 und 12 Uhr am Feuerwehrhaus abgeben.

In den Stadtteilen Achtum, Bavenstedt, Drispenstedt, Einum, Itzum, Neuhof sowie in der Nordstadt und im Stadtfeld wird die Sammlung durch Hauswurfsendungen angekündigt. In Himmelsthür wird über den Instagram-Account der Feuerwehr informiert und in Sorsum über die Sportzeitung.

Stadtjugendfeuerwehrwart Benjamin Bode weist an dieser Stelle darauf hin, dass die Notrufnummer 112 unter keinen Umständen benutzt werden darf, da sonst die schnelle Hilfeleistung der Feuerwehr im Ernstfall verzögert werden könnte und außerdem ein Missbrauch des Notrufes nach §145 StGB entsteht.

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