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 Menschen in der Freiwilligen Feuerwehr
29.06.2021   Wer kann zur Feuerwehr gehen?

Bei der Feuerwehr können sich Frauen und Männer ehrenamtlich engagieren. Derzeit sind in der Einsatzabteilung (nur) 12 Prozent Frauen vertreten. In der Nachwuchsarbeit der Kinder- und Jugendfeuerwehr ist der Mädchenanteil deutlich höher. Das zunehmende Engagement der Frauen ist erwünscht.

Für dein Engagement spielt es keine Rolle aus welchem Kulturkreis du kommst und welche Staatsbürgerschaft du besitzt. Deine Staatsbürgerschaft spielt nur für die Berufsfeuerwehr eine Rolle, da diese Feuerwehrleute als Beamte ausbilden. Du kannst Deine Freiwillige Feuerwehr bereichern, indem du dein kulturelles Wissen und zusätzliche Sprachkenntnisse mit einbringst. Dein Engagement trägt zur gesellschaftlichen Integration bei und ist sehr willkommen.

Zur Vielfalt bei der Feuerwehr gehören auch Menschen mit Beeinträchtigungen. Sie sind willkommen und finden Möglichkeiten sich einzubringen.

Es ist nie zu spät sich bei der Feuerwehr zu engagieren, allerdings ist nicht mit jedem Alter jede Tätigkeit möglich. Für die Aufgaben Brandschutz und Hilfeleistung sind die Mitglieder der Einsatzabteilung zuständig. Zusätzlich gibt es die Ehren- und Musikabteilungen, die keinen Altersgrenzen unterliegen.

Gestartet werden kann in der Kinderfeuerwehr mit 6 Jahren. Die Kinderfeuerwehr endet in der Regel mit 10 Jahren, spätestens mit dem 12. Geburtstag. Die Jugendfeuerwehr beginnt frühestens mit 10 Jahren und endet mit dem Übergang zur Einsatzabteilung; spätestens mit dem 18. Geburtstag.

Für die Einsatzabteilung gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. Spätestens vorbei ist der Einsatzdienst mit dem 63. Geburtstag. Für den Einsatzdienst muss eine gesundheitliche Eignung vorliegen und der Wohnsitz muss in der entsprechenden Gemeinde liegen.

Allerdings ist mit dem 63. Geburtstag die Mitgliedschaft bei der Feuerwehr noch nicht vorbei. Es gibt eine Altersabteilung in der die „Feuerwehrleute im Ruhestand“ organisiert sind.

Die Altersangaben sind im niedersächsischen Brandschutzgesetz geregelt. Das Brandschutzgesetz wird derzeit überarbeitet und geplant sind Altersanpassungen bei dem Ausscheiden aus der Jugendfeuerwehr und dem Einsatzdienst.

Quelle: feuerwehr.niedersachsen.de
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